Kanzlei:
Die Kanzlei Wüstenberg (Rechtsanwalt in Offenbach a.M.) existiert seit über 24 Jahren und bietet die anwaltliche Beratung und Vertretung in Sachen Gewerbe und Handel mit
-- Rohstoffen (Gesteine, Minerale, Metalle etc.),
-- natürlichen Ressourcen (Wasser, Boden, Wald, Tiere, Klima nach Art. 20a GG),
-- Waffen (Verteidigung).
Darüber hinaus bietet sie den Umweltschutzvereinigungen etc. die Vertretung in Sachen
-- Umweltschutz,
-- Naturschutz.
Die Kanzlei ist Generalist mit veränderten Arbeitsschwerpunkten, darunter aus der Zeit bis zur Corona-Pandemie 2021:
-- Online-Handel und Internetrecht (1999 bis 2017),
-- Taxigewerbe und Schutz gegen
den unlauteren Wettbewerb (2013 bis 2021),
-- Tiergewerbe und Artenschutz (2018 bis heute).
Leistungen:
Die anwaltliche
Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie die richtige
und überzeugende Argumentation
vortragen können, um von den Behörden und Gerichten verstanden zu werden. Das
Recht siegt nicht von allein, sondern muss verstanden, dargelegt und immer wieder neu erkämpft werden. Der
Anwalt ist Ihr parteiischer Vertreter sowie zugleich ein (unabhängiges) Organ der Pflege
des Rechts. Der Anwalt erklärt die Rechtslage und ordnet Ihren „Fall"
in das geltende Rechtssystem ein. Sofern Sie Recht haben, haben Sie
Recht. Sofern nicht, dann eben nicht. Primär entscheidet der
Gesetzgeber, was rechtens ist. Sekundär die Justiz.
Rechtsanwälte können für Sie die
Auslegungsspielräume nutzen. Leistungen gibt es vier:
1. rechtliche Beratung,
2. anwaltliche Vertretung
gegenüber
der Behörde (Verwaltungsverfahren) oder vor Gericht (Gerichtsverfahren),
3. Rechtsgutachten (z.B. Fachaufsätze),
4. Strafverteidigung.
Rechtsgutachten
beantworten Rechtsfragen und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Die
Kanzlei denkt praxisorientiert. Sie versucht, mit Ihnen eine allseits zufriedenstellende Win-win-Situation zu entwickeln.
Mandantenkreis:
Zum
angesprochenen Mandantenkreis zählen:
1. kleine und
mittelständische Unternehmen,
2. Wettbewerbsvereine (UWG),
3.
klageberechtigte Naturschutzvereinigungen oder
Umweltschutzvereinigungen (BNatSchG & UmwRG),
4. klageberechtigte
Tierschutzorganisationen,
5. Staat (Kommunen, Länder, Bund).
Als Verein verschaffen
Sie sich intern Klarheit über
1. Ihr Ziel (Welche Tatsachen/Fakten wollen Sie langfristig erreichen?
Wie kontrollieren Sie Ihren Erfolg?),
2. Ihre Kapazitäten (aktive Mitglieder, Zeit, Budget?), 3. Ihr
Interesse am Recht als Mittel zur Durchsetzung (Durchhaltevermögen
über alle Gerichtsinstanzen hinweg?). Denn Gerichtsverfahren
können dauern...
Verbraucherinformationen
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
Grundgesetz
Art. 20a GG:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und
die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die
Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Offenbach am Main, 20.03.2024
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